20.08.2012 | 18:43 Uhr
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Der Landrat als Feindbild

Neuburg Neuburg (DK) Wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, sieht er rot: Ein 45-Jähriger hat in Telefongesprächen mit Beamten Landrat Roland Weigert bedroht. Dafür verurteilte ihn gestern Richter Matthias Ernst im Amtsgericht Neuburg zu drei Monaten auf Bewährung. Der Mann verließ schreiend das Gebäude.


Ermittlungsakten - Pano
Bild: Sebastian Schanz

Im Dezember vergangenen Jahres rief der Neuburger wütend im Landratsamt an. „Der Landrat soll aufpassen, dass er sich keine Kugel einfängt“, sagte er einem Mitarbeiter in Roland Weigerts Vorzimmer. „Der Landrat kommt mir schon mal vors Auto“, drohte er einer anderen Angestellten – und: „Ich brauche nur noch die 15 000 Euro für die Auftragskiller. Das sind Polen. Die fangen ab 15 000 das Schießen an!“.

Vor Gericht gab der Neuburger alles unumwunden zu. Dabei redete er sich jedoch erneut in Rage, schrie seinen Unmut heraus – immer haarscharf an der Grenze zur Beleidigung – und musste mehrfach von seinem Verteidiger Helmuth Kaiser und Richter Matthias Ernst gebremst werden.

Was ist das für ein Mann? Bis vor fünf Jahren kam er nie mit dem Gesetz in Konflikt. „Seine Zeit bei der Bundeswehr war die glücklichste“, erzählte sein Verteidiger. Dort war alles geregelt. Die Unsicherheit nach dem Ausscheiden habe seinen Mandanten in eine schwierige Lebenslage versetzt. „Probleme sind erstmals aufgetreten, als er in Kontakt mit den Sozialbehörden geraten ist“, sagte Kaiser. Erwerbsfähig oder nicht? Wie viel Stütze steht dem Epileptiker zu? Er werde von einer Behörde zu nächsten geschickt: „Und dann gerät jemand ins Rotieren.“

So auch kurz nach den Drohungen gegen den Landrat: Nach einem telefonischen Streit mit einer Richterin am Münchener Sozialgericht kündigte der Neuburger an, sich umzubringen und das Haus anzuzünden. Die Polizei brach seine Tür auf, um ihn davon abzuhalten. Deswegen umfasste die Anklageschrift gestern auch Störung des öffentlichen Friedens. Diesen Punkt ließ Ernst fallen – weil er im Hinblick auf die zu erwartende Strafe unerheblich gewesen wäre.

So stellte sich für das Gericht nur noch eine Frage: Wie schuldfähig ist der Angeklagte? Der Ingolstädter Landgerichtsarzt Roman Steinkirchner diagnostizierte zwar eine cholerische Persönlichkeitsstruktur und eine Neigung zu provozieren, sah in seinem Gutachten aber keine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit. Handgreiflich wurde der Neuburger bisher nie, nur verbal entgleise er regelmäßig. „Er neigt dazu, sich sehr dramatisch in Szene zu setzen“, sagte der Arzt.

Staatsanwältin Mariella Gabler forderte deshalb mehr als eine Geldstrafe, immerhin hat der 45-Jährige mittlerweile drei Vorstrafen wegen Beleidigung. Sie forderte drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung – der Richter folgte ihr in seinem Urteil. Drei Jahre steht der Neuburger nun unter Bewährung. Ob er es schafft, in dieser Zeit nicht mehr straffällig zu werden, bleibt abzuwarten: „Das ist doch alles gekauft hier. Wie viel hat der Landrat Ihnen denn gezahlt“, brüllte er noch im Gerichtssaal – was dem 45-Jährigen 250 Euro Ordnungsgeld einbrachte.


Von Sebastian Schanz

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