Ominöser Schnaps trübt Sicht von Täter und Opfer
Neuburg Neuburg (pes) Dieses Gebräu scheint es wirklich in sich gehabt zu haben: Nach dem Genuss eines selbstgebrannten Schnapses ungarischer Provenienz schlug der 22-jährige Peter seinen 15 Jahre älteren Saufkumpan Ralf (Namen geändert) vor einer Kneipe in Pfaffenhofen rabiat nieder.
Dann schnappte er sich dessen Geldbörse und das Handy, die am Boden lagen und paradoxerweise auch noch die Billigschuhe des Opfers. Einen hatte Ralf verloren, als er bewusstlos zusammenbrach, den anderen zog ihm Peter aus und setzte seinen Weg durch die Nacht in den Schuhen des Kontrahenten fort.Den hatte es übel erwischt. Neben Nasenbeinbruch, Gehirnerschütterung und einer Platzwunde hatte der 37-Jährige bei der Attacke drei Schneidezähne eingebüßt.Gestern versuchte das Neuburger Schöffengericht unter Richter Stephan Gericke die Tat vom 5. Oktober vergangenen Jahres und vor allem die Motive zu rekonstruieren. Ein wahrhaft schwieriges Unterfangen, taten sich doch beim Angeklagten tief klaffende Erinnerungslücken auf. Er habe an jenem Tag „etwa zehn Dosen Bier, zweieinhalb bis drei Liter Wein“ und eine nicht mehr genauer bestimmbare Menge besagten Schnapses getrunken, gab der Angeklagte, der seit Oktober in Untersuchungshaft sitzt, zu Protokoll: „Ich war so betrunken, dass ich nicht mehr richtig sehen konnte.“ Er könne sich nur mehr daran erinnern, dass ihn irgendwer „blöder Affe“ genannt habe. Wen er dann vermöbelt habe, könne er gar nicht mehr sagen. Nur soviel: „Egal in welcher Verfassung ich bin – ich schlage immer nur zwei Mal zu.“ Erst recht keine Angaben konnte er dazu machen, warum er sich die fremden Schuhe unter den Nagel gerissen habe. Fest steht, dass die Polizei den Schläger auf dem Kopfsteinpflaster liegend in der Nähe des Rathauses auffand.
Ähnlich nebulös fielen die Schilderungen des Opfers aus, das den Täter im Gerichtssaal gar nicht wiedererkannte. „Ich verzeihe diesem Menschen, aber ich will meine Zähne bezahlt haben“, meinte er lapidar. Nach dem gemeinsamen Genuss des Schnapses sei er damals in die Bar gegangen, um sich durch einen Espresso wieder wach zu trinken: „Ich konnte gar nicht mehr richtig sehen“, erinnerte er sich. Nach den Schlägen sei er erst im Krankenhaus wieder zu sich gekommen – „Ich glaub’ der Schnaps hatte keine gute Qualität“, fasste er zusammen und sorgte dafür, dass das Gericht sich ein Schmunzeln nicht verkneifen konnte. Bei Ralf wurde ein Promille, bei seinem Widersacher Peter 1,99 Promille gemessen.
„Dieser Fall steht exemplarisch dafür, was Alkohol an Katastrophen anrichten kann“, fasste Staatsanwalt Günter Mayerhöfer zusammen. Allerdings habe Peter nicht den Plan gehabt, seinen „Saufkumpanen zu bestehlen“. Mayerhöfer plädierte für eine sechsmonatige Gefängnisstrafe, zumal Peter in seinem Heimatland Ungarn einschlägig wegen Diebstahls und Körperverletzung vorbestraft sei. Das Gericht kam dem Antrag in der Urteilsverkündung nach.
Von Petra Stengel
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