Wiederholte Trunkenheitsfahrt endet im Gefängnis
Neuburg Neuburg (nri) Obwohl er bereits mehrfach wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft ist, geriet ein Kfz-Mechaniker aus Geisenfeld erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Er war nicht nur betrunken, sondern auch ohne Fahrerlaubnis unterwegs.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, vier Kilometer weit gefahren zu sein. „Das waren niemals vier Kilometer“, wehrte sich der Angeklagte. Wie der Mann mittleren Alters schilderte, war er zunächst nur Beifahrer. Mit seinem Kollegen sei er in ein Pfaffenhofener Autohaus gefahren, um eine Probefahrt mit einem BMW zu unternehmen. Auf dem Heimweg machte das Duo jedoch noch Halt und trank Alkohol. „Ich hab‘ Schnaps getrunken, fünf Halbe und drei Geschenkte“, räumte der Kfz-Mechaniker auf die Frage von Richter Matthias Ernst ein. Er gab zu, dass er auf dem Weg nach Hause selbst gefahren sei. Sein Kollege sei vorher ausgestiegen und so war der Angeklagte dann, wie er selbst sagte, allein „mitten in der Pampa“. „Ich wusste, dass ich nicht fahren darf, aber ich wollte das Auto nur sicher abstellen“, erklärte er. Auf der Staatsstraße von Lichtenau Richtung Karlskron sei er schließlich in einen Feldweg abgebogen, wo er von Polizisten aufgehalten wurde. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille.Anklägerin Mariella Gabler hakte noch einmal nach und fragte, wie lang die Strecke tatsächlich gewesen sei, die er gefahren sei. „Es war nur ein Kilometer, wenn überhaupt“, behauptete der Geisenfelder. Einer der Beamten, die ihn aufgehalten hatten, war gestern als Zeuge anwesend und sah das anders. „Es waren viereinhalb Kilometer“, sagte er. Für Richter Ernst war die Länge der Strecke nicht so wichtig. „Ob ein Kilometer oder vier, Tatsache ist, dass Sie bereits mehrfach vorbestraft sind“, sagte Ernst. In den Jahren zuvor stand der Mann bereits mehrmals wegen Trunkenheitsfahrten oder Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis vor Gericht – und kam jedes Mal mit einer Bewährung davon. Zu dem Zeitpunkt, als er die jüngste Tat beging, stand er unter offener Bewährung. Anklägerin Maria Gabler forderte deswegen eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung und einen Führerscheinentzug von zwei Jahren. Richter Ernst sah das ähnlich. Der Angeklagte habe zwar alles zugegeben, habe aber schon zu viele ähnliche Vorstrafen. Er verurteilte dem Mann zu acht Monaten Gefängnis und zwei Jahren ohne Führerschein.