22.02.2012 | 19:16 Uhr
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Nebulös

Pfaffenhofen (em) Schock in der Morgenstunde: Kurz vor 5 Uhr an einem Samstag Ende Oktober des vergangenen Jahres war Stephan P. (Namen von der Redaktion geändert) mit seinem Auto auf einer nebeligen Bundesstraße im nördlichen Landkreis unterwegs, als er aus der Dunkelheit vier Lkw-Scheinwerfer vor sich auftauchen sah – zwei davon auf seiner Fahrspur.

Stephan P. bremste stark ab, zog nach rechts und geriet seitlich auf das Bankett. Immer deutlicher sah er zwei Lastwagen nebeneinander auf sich zukommen, einer davon, ein Sattelschlepper mit Auflieger auf seiner Spur – da krachte es schon: Der Seitenspiegel an seinem Pkw wurde abgerissen. Stephan P. schnaufte durch, überprüfte kurz den Schaden, wendete und fuhr den beiden Lastwagen hinterher. Bald tauchte einer auf. „Das war der, der mir den Spiegel abgerissen hatte“, sagte der Geschädigte im Zeugenstand vor dem Amtsgericht in Pfaffenhofen, „in meinen Augen war das der gleiche Lastwagen – groß und weiß.“

Stephan P. nahm die Verfolgung auf. Als der Pkw-Fahrer den Lastwagen eingeholt und überholt hatte, blinkte er rechts und wollte den Lkw-Fahrer dazu bringen, ebenfalls nach rechts zu einer Tankstelle abzubiegen: „Auch der Lkw-Fahrer blinkte rechts“, erinnerte sich der Zeuge: Doch es kam anders: „Kaum waren wir im Tankstellenbereich, gab der Lkw-Fahrer Gas und fuhr geradeaus weiter.“ Eine weitere Verfolgung brachte nichts, der Lastwagen verlor sich buchstäblich im Nebel.

Das Lkw-Kennzeichen hatten die beiden Pkw-Insassen sich notiert. Nun saß der 50-jährige Lkw-Fahrer Hans G. aus dem Norden Bayerns vor Amtsrichter Rüdiger Reng auf der Anklagebank. Er verweigerte die Aussage. Sein Verteidiger sagte am Rande der Verhandlung, dass „der Staat meinem Mandanten die Schuld nachweisen muss.“ Und dieser Nachweis gelang nicht so recht, denn beiden Zeugen fiel am Sattelauflieger nichts Besonderes auf. Die Polizeifotos von dem fraglichen Lkw zeigten jedoch deutlich eine auffällige Werbebeklebung mit reflektierenden Folien, die alle Seitenwände zierten. Ebenso waren an dem Auflieger keine Spuren zu sehen, die vom abgerissenen Spiegel hätten stammen können. Das Verfahren wurde schließlich gegen Zahlung einer Geldbuße über 1500 Euro eingestellt.


Von Manfred Eibisch

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