Bringt die Fußfessel Sicherheit?
Ingolsstadt Ingolsstadt (DK) Nach dem mutmaßlichen Missbrauch einer Siebenjährigen in München ist die Debatte um die elektronische Überwachung von verurteilten Straftätern erneut entfacht. Die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisiert die Fußfessel für Schwerkriminelle.

Nach dem Missbrauch eines Mädchens durch einen vorbestraften Sexualstraftäter mit elektronischer Fußfessel ist der Streit über das Überwachungsinstrument neu entbrannt. Bayerns Justizministerin Beate Merk erklärte in München, sie halte trotz des Vorfalls „selbstverständlich“ daran fest. Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte, den „gefährlichen Menschenversuch“ sofort zu beenden - Foto: Vedder/dapd
Ein Richter legt bei der Anordnung einer Fußfessel fest, in welchen Zonen sich der verurteilte Straftäter bewegen darf und welche er zu meiden hat. „Ein Kataster mit sämtlichen Spielplätzen in Deutschland aber gibt es aber nicht“, erklärt Amthor. Rückfalltäter fänden immer Mittel und Wege, um an ihre Opfer zu kommen.
Die Mitarbeiter der Überwachungsstelle werden aktiv, „sobald der ehemalige Straftäter die erlaubte Zone verlässt oder eine verbotene Zone betritt“. Wird das Alarmsystem ausgelöst, öffnet sich eine Karte auf dem Monitor, die zeigt, wer die Person ist und wohin sie sich bewegt. Hält sie sich nicht an die Auflagen, wird der Proband per Handy aufgefordert, sich wieder in sein Gebiet zu begeben. „Geschieht das nicht, wird die Polizei informiert“, erklärt Amthor.
In der Überwachungsstelle arbeiten 15 Mitarbeiter, mehrheitlich Sozialarbeiter, Bewährungshelfer und Justizbeamte, rund um die Uhr sieben Tage in der Woche . Obwohl inzwischen bis auf Brandenburg alle Länder der zentralen Überwachung zugestimmt haben, werden erst 21 Straftäter überwacht. Die Zentrale könnte laut Amthor bis zu 300 Straftäter kontrollieren.
Im Fall des Missbrauchs einer Siebenjährigen aus München zeigte das GPS-System am Fuß des Straftäters keine Reaktion. Eine definierte Zone habe nicht vorgelegen, sagt Amthor. „Der Straftäter hatte eine Frau mit Kind kennengelernt, die ihn nach Hause mitnahm. Die Mutter des Mädchens soll während der Tat geschlafen haben. Der Mann war 1999 verurteilt worden, weil er seine Stieftochter missbraucht hatte.
Hat das elektronische Überwachungssystem nun versagt? Amthor sieht das nicht so. Im Gegenteil: „Durch die Fußfessel wurde festgestellt, dass der Mann in der Wohnung war. Das deckt sich mit den Aussagen des Mädchens.“ Der 40-Jährige wurde bereits vor Bekanntwerden der Tat wieder in Haft genommen, weil er gegen die Auflagen verstoßen hatte.
2011 hatte das bayerische Kabinett die elektronische Aufenthaltsüberwachung beschlossen, im Januar 2012 wurde das Überwachungssystem eingeführt. Laut Justizministerium tragen derzeit zehn Menschen in Bayern die Fußfessel, davon seien drei Gewalttäter und sieben Sexualstraftäter.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, kritisierte, die Überwachung gefährlicher Straftäter per Fußfessel als „äußerst riskante Scheinlösung“. Hermann Benker von der Polizeigewerkschaft erklärte, dass es ungeheuerlich sei, dass Täter, denen amtlich Wiederholungsgefahr bescheinigt wurde, auf die Menschheit losgelassen würden. „Elektronische Fußfesseln eignen sich allenfalls für Kleinkriminelle“, sagte Benker.
Justiz- und Innenministerium verteidigten unterdessen die elektronische Aufenthaltsüberwachung, stellten aber klar, dass sie keine Alternative zur Inhaftierung oder Sicherungsverwahrung sei, über die gefährliche Kriminelle auch nach der Strafverbüßung hinter Schloss und Riegel kommen könnten. „Sie ist ein Notbehelf in Fällen, in denen wir Menschen aus der Haft entlassen müssen, von denen nach wie vor eine Gefahr ausgeht“, so Justizministerin Beate Merk (CSU).
Von Gabriele Ingenthron