"Ich bin das Hirn, er ist die Kraft"
Ingolstadt Ingolstadt (DK) Auch kranke und behinderte Kinder können am Unterricht teilnehmen. Immer mehr Eltern machen von diesem Recht Gebrauch. Weil dadurch die Kosten steigen, gibt es Streit darüber, wer die Schulbegleiter zahlen muss.
Benedikt Blank aus Rohrbach besucht die 6. Klasse des Hallertauer Gymnasiums in Wolnzach. Er ist intelligent, witzig – und behindert. Für Benedikt ist es nicht leicht, auf eine Regelschule zu gehen. Weil er an einer seltenen Krankheit leidet und im Rollstuhl sitzt, muss er sich den Schulbesuch vom Schulamt genehmigen lassen. Und damit er den schulischen Alltag meistern kann, braucht Benedikt einen Schulbegleiter.Diese Aufgabe übernimmt Stefan Mirbeth, er begleitet den Gymnasiasten jeden Tag in die Schule und holt ihn wieder ab. Der Rotkreuz-Helfer macht das, was Benedikt nicht selbst erledigen kann: Zum Beispiel die Schultasche packen, wenn der Unterricht zu Ende ist. Oder ihm die Trinkflasche öffnen, wenn die mal wieder schwer aufgeht. Benedikts Krankheit heißt progressive Muskeldystrophie. Das bedeutet, dass Benedikts Muskeln im Laufe der Jahre immer schwächer werden.
Der Schulbegleiter hilft Benedikt auch beim Toilettengang. Schreiben kann Benedikt noch selbst. Über das Verhältnis zu seinem ständigen Begleiter sagt er: „Ich bin das Hirn, und er ist die Kraft.“
Der Fachbegriff für Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung heißt Inklusion. Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz hatte damit das Recht behinderter Kinder auf Besuch von Regelschulen gestärkt, nachdem 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten war. Sie forderte, dass mehr Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden.
Aber Inklusion in der Regelschule ist ohne Schulbegleiter kaum möglich. Die wenigsten Lehrer können sich um die nötigen Hilfsdienste für Kinder mit Behinderung kümmern. Das ist auch der Grund, weshalb die Zahl der Schulbegleiter von Jahr zu Jahr wächst. Allein in Oberbayern sind es schon 693, Ende 2010 waren es noch 475 Fälle. Das ist ein Anstieg von einem Drittel innerhalb eines Jahres. Bayernweit sind sogar 2055 Schulbegleiter im Einsatz. Das sind Kosten von über 30 Millionen Euro pro Jahr. Da ist Streit geradezu programmiert. Denn die Kosten für Schulbegleiter gehen zu Lasten der Bezirke. 6,35 Millionen Euro zahlt der Bezirk Oberbayern pro Jahr. In Zeiten klammer Kassen beklagen die Kommunen nun, der Inklusionsgedanke werde auf ihre Kosten umgesetzt. „Schulbegleiter sind kein Instrument, um dauerhaft die Inklusion von Kindern mit Behinderung an Regelschulen sicherzustellen“, heißt es in einem Positionspapier des Bezirks Oberbayern. Die Bezirksräte plädieren dafür, die fachliche Zuständigkeit ins Kultusministerium zu verlagern.
Eine aktuelle Studie über Schulbegleiter in Bayern, die an der Münchner Universität erarbeitet wurde, geht in diese Richtung. „Über die Hälfte der Schulbegleiter fungiert als Zweitlehrkraft“, erklärt Wolfgang Dworschak, der Leiter der Studie. Und dies, obwohl „Schulbegleiter keine Zweitlehrkräfte, Nachhilfelehrkräfte, Hausaufgabenbetreuer oder Assistenten der Lehrkräfte bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte“ sein dürfen. So steht es in einer gemeinsamen Empfehlung des Verbands der bayerischen Bezirke und des Kultusministeriums vom März dieses Jahres. Schulbegleiter sollen lediglich dazu beitragen, dass Kinder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen können, durch lebenspraktische, pflegerische und Mobilitätshilfe oder Krisenintervention.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Bayern „Gemeinsam Leben – gemeinsam Lernen“ (LAG) berichtet von Fällen, in denen die Schulbegleiter entzogen wurden, sobald diese anderen Schülern geholfen haben. Einen Ausweg sieht die LAG deshalb im Einsatz von pädagogischen Zweitkräften an Regelschulen, um Klassen mit behinderten Kindern gerecht werden zu können. Sprecher Sascha Schneider: „Diese Kräfte müssen pädagogisch ausgebildet sein, um mit der Lehrkraft zusammenzuarbeiten, damit alle Kinder davon profitieren.“ Das Ziel sei kein Nebeneinander von Schülern mit und ohne Behinderung, sondern das Miteinander.
Die bisher praktizierte Schulbegleitung stigmatisiere behinderte Kinder im Klassenverband und grenze sie aus. „Es kann nicht sein, dass der Schulbegleiter als eine Art Bodyguard mit seinem zu betreuenden Kind in einer Ecke des Klassenzimmers sitzt“, sagt Sascha Schneider. Das entspreche nicht der geforderten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Verband der bayerischen Bezirke hat den Freistaat daher per Resolution aufgefordert, Regelschulen personell so auszustatten, dass eine Beschulung junger Menschen mit Behinderung ohne Schulbegleiter möglich wird – und damit ohne Eingliederungshilfe. „Die Bezirke können nicht länger Ausfallbürgen für den Freistaat Bayern sein.“ Laut LAG müssen teilweise sogar Eltern in Vorleistung gehen oder mit den Schulbegleitern selbst Arbeitsverträge abschließen.
Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) geht bei der Schulbegleitung von einer reinen Assistenzleistung aus. „Die Schulbegleiter erfüllen sozialhilferechtlichen Hilfebedarf. Es erscheint nicht sinnvoll, einen Teilbereich der Eingliederungshilfe aus der Zuständigkeit des Sozialministeriums herauszulösen und auf das Kultusministerium zu übertragen.“ Kultusminister Ludwig Spaenle und Bezirksverbandspräsident Manfred Hölzlein haben nun die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beschlossen. Anlass war die Situation von zwei hörgeschädigten Kindern in Schwaben. „Strittig ist bis heute, von welcher Stelle der Einsatz von Gebärdendolmetschern und von Schulbegleitern zu finanzieren ist“, so der Ministeriumssprecher. Im August nimmt die Arbeitsgruppe ihre Gespräche auf.
Von Gabriele Ingenthron
